Allgemeine Tourbedingungen Stand
Januar 2007
Veranstalter: JS
Spezialfahrzeuge GmbH
Rosenthal 5, 58849 Herscheid, Tel. 0 23 57 / 90 66 77
1. Preise:
Die angegebenen Preise enthalten alle in den Tourenbeschreibungen
angegebenen Leistungen. Nicht angegebene Leistungen sind nicht
enthalten.
2. Anmeldungen:
Anmeldungen können nur auf dem Anmeldeformular schriftlich
erfolgen. Das Anmeldeformular ist vollständig auszufüllen.
Nach Zahlung des Tourpreises wird die Anmeldung verbindlich. Mündliche Vereinbarungen sund nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Ein
eventueller mit dem Veranstalter geschlossener Fahrzeug-Mietvertrag
bleibt von diesen Reisebedingungen unberüht.
3. Zahlungsbedingungen:
Nach der Anmeldung ist der
Reisepreis innerhalb von10 Tagen in voller Höhe zu entrichten. Der Mietvertrag wird vor der Fahrzeugübergabe ausgefertigt. Es gelten unsere allgemeinen Vermiebedingungen. Sollte
die Tour Ihrer Wahl ausgebucht sein , erhalten Sie alle
geleisteten Zahlungen umgehend zurückerstattet.
4. Rücktritt:
Im Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer werden
pauschal anteilige Bearbeitungskosten in Höhe von EUR 35,-- pro
Teilnehmer berechnet.
Wir erstatten abzüglich der Bearbeitungskosten bei Rücktritt:
a) bis 4 Wochen vor Tourbeginn: 70% des Reisepreises
b) bis 3 Wochen vor Tourbeginn: 40% des Reisepreises
c) bis 2 Wochen vor Tourbeginn: 20% des Reisepreises
d) bis 1 Woche vor Tourbeginn: 10% des Reisepreises
Bei Nichterscheinen zur Tour oder deren vorzeitige Beendung ist keine Rückerstattung möglich. Bei einer, während der Tour auftretenden Fahruntüchtigkeit eines eigenen oder angemieteten Fahrzeuges besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Ein evtl. mit dem Veranstalter geschlossener
Mietvertrag bleibt von diesen allgemeinen Tourbedingungen
unberührt.
5. Änderungen, Absage oder Abbruch der Tour:
Wir behalten uns vor, das geplante Tourenprogramm zu ändern,
falls dadurch den Teilnehmern keine unzumutbaren
Beeinträchtigungen entstehen, bzw. höhere Gewalt dies
notwendig werden läßt. Wir behalten uns vor einzelne
Tagesetappen den Witterungseinflüssen entsprechend zu
verändern. Wir behalten uns vor, eine Tour bis 14 Tage vor
Reisebeginn abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
wird. In diesem Fall wird der Teilnehmerunverzüglich
unterrichtet und erhält alle geleisteten Zahlungen
zurückerstattet. Sollte sich der Tourführer während
der Tour verletzen oder wegen Erkrankung ausfallen, und es kann von
uns kein Ersatz bestimmt werden, behalten wir uns das Recht vor die
Tour abzubrechen. Dies gilt auch in Fällen von höherer
Gewalt wie Aufruhr, Unwetter oder Streik. In diesem Fall wird dem
Teilnehmer anteilig auf die noch verbleibenden Tage der Reisepreis
zurückerstattet. Fahrten in einer Gruppe sind mit besonderen
Risiken verbunden. Der Teilnehmer akzeptiert diese mit seiner
Anmeldung. Der Teilnehmer verpflichtet sich seine Fahrweise so
einzustellen das eine Gefährdung oder Verletzung eines anderen
Verkehrsteilnehmers oder Tour-Teilnehmers soweit möglich
ausgeschlossen ist. Der Teilnehmer verpflichtet sich die
Straßenverkehrs-Zulassungsordnung und die
Umweltschutz-Bestimmungen zu beachten. Hält sich ein Teilnehmer
trotz Mahnung des Tourführers nicht an die gesetzlichen
Bestimmungen oder die Gruppengepflogenheiten so kann er vom
Tourführer von der Gruppenfahrt ausgeschlossen werden. In diesem
Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises oder eines
Teils davon.
6. Bestimmungen und Gesetze:
Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung der Gesetze und
Bestimmungen dem Tourteilnehmer oder anderen entstehen, gehen alleine
zu Lasten des Verursachers. Jeder Teilnehmer fährt auf eigene
Verantwortung und eigenes Risiko, auch wenn er dem Tourführer
folgt. Er haftet allein im Rahmen der gesetzlichen
Haftpflichtversicherung für Schäden, die er Mitreisenden
oder anderen zufügt.
7. Mitwirkungspflicht:
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle
Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sollte der
Teilnehmer wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, sind sie an
Ort und Stelle dem Leistungsträger oder dem Tourführer
unverzüglich mitzuteilen. Spätere Beanstandungen
können nicht anerkannt werden. Die eventuelle Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen dieses Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Vertrages zur Folge. Beide Parteien verpflichten sich
eine Lösung zu suchen welche der ursprünglichen Fassung am
nächsten kommt.
8. Versicherungen:
Für die Touren empfehlen wir den Abschluß einer
kurzfristigen Vollkasko-Versicherung. Informieren Sie sich über
andere Versicherungen wie Reisekranken-,Reisehaftpflicht- oder
Reisegepäckversicherung. Der Veranstalter oder seine
Erfüllungsgehifen haften nicht für Personen- oder
Sachschäden die dem Teilnehmer während der Tour
entstehen.
10. Gerichtsstand:
Für beide Parteien ist Plettenberg, sofern der Gesetzgeber dies
zuläßt.
Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung. Änderungen aus gegebenen Anlaß
behalten wir uns jederzeit, auch ohne Ankündigung, vor.