Allgemeine Tourbedingungen Stand Januar 2007
Veranstalter: JS Spezialfahrzeuge GmbH Rosenthal 5, 58849 Herscheid, Tel. 0 23 57 / 90 66 77

1. Preise:
Die angegebenen Preise enthalten alle in den Tourenbeschreibungen angegebenen Leistungen. Nicht angegebene Leistungen sind nicht enthalten.

2. Anmeldungen:
Anmeldungen können nur auf dem Anmeldeformular schriftlich erfolgen. Das Anmeldeformular ist vollständig auszufüllen. Nach Zahlung des Tourpreises wird die Anmeldung verbindlich. Mündliche Vereinbarungen sund nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Ein eventueller mit dem Veranstalter geschlossener Fahrzeug-Mietvertrag bleibt von diesen Reisebedingungen unberüht.

3. Zahlungsbedingungen:
Nach der Anmeldung ist der Reisepreis innerhalb von10 Tagen in voller Höhe zu entrichten. Der Mietvertrag wird vor der Fahrzeugübergabe ausgefertigt. Es gelten unsere allgemeinen Vermiebedingungen. Sollte die Tour Ihrer Wahl ausgebucht sein , erhalten Sie alle geleisteten Zahlungen umgehend zurückerstattet.

4. Rücktritt:
Im Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer werden pauschal anteilige Bearbeitungskosten in Höhe von EUR 35,-- pro Teilnehmer berechnet.
Wir erstatten abzüglich der Bearbeitungskosten bei Rücktritt:
a) bis 4 Wochen vor Tourbeginn: 70% des Reisepreises
b) bis 3 Wochen vor Tourbeginn: 40% des Reisepreises
c) bis 2 Wochen vor Tourbeginn: 20% des Reisepreises
d) bis 1 Woche vor Tourbeginn: 10% des Reisepreises
Bei Nichterscheinen zur Tour oder deren vorzeitige Beendung ist keine Rückerstattung möglich. Bei einer, während der Tour auftretenden Fahruntüchtigkeit eines eigenen oder angemieteten Fahrzeuges besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Ein evtl. mit dem Veranstalter geschlossener Mietvertrag bleibt von diesen allgemeinen Tourbedingungen unberührt.

5. Änderungen, Absage oder Abbruch der Tour:
Wir behalten uns vor, das geplante Tourenprogramm zu ändern, falls dadurch den Teilnehmern keine unzumutbaren Beeinträchtigungen entstehen, bzw. höhere Gewalt dies notwendig werden läßt. Wir behalten uns vor einzelne Tagesetappen den Witterungseinflüssen entsprechend zu verändern. Wir behalten uns vor, eine Tour bis 14 Tage vor Reisebeginn abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall wird der Teilnehmerunverzüglich unterrichtet und erhält alle geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Sollte sich der Tourführer während der Tour verletzen oder wegen Erkrankung ausfallen, und es kann von uns kein Ersatz bestimmt werden, behalten wir uns das Recht vor die Tour abzubrechen. Dies gilt auch in Fällen von höherer Gewalt wie Aufruhr, Unwetter oder Streik. In diesem Fall wird dem Teilnehmer anteilig auf die noch verbleibenden Tage der Reisepreis zurückerstattet. Fahrten in einer Gruppe sind mit besonderen Risiken verbunden. Der Teilnehmer akzeptiert diese mit seiner Anmeldung. Der Teilnehmer verpflichtet sich seine Fahrweise so einzustellen das eine Gefährdung oder Verletzung eines anderen Verkehrsteilnehmers oder Tour-Teilnehmers soweit möglich ausgeschlossen ist. Der Teilnehmer verpflichtet sich die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung und die Umweltschutz-Bestimmungen zu beachten. Hält sich ein Teilnehmer trotz Mahnung des Tourführers nicht an die gesetzlichen Bestimmungen oder die Gruppengepflogenheiten so kann er vom Tourführer von der Gruppenfahrt ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises oder eines Teils davon.

6. Bestimmungen und Gesetze:
Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung der Gesetze und Bestimmungen dem Tourteilnehmer oder anderen entstehen, gehen alleine zu Lasten des Verursachers. Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko, auch wenn er dem Tourführer folgt. Er haftet allein im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung für Schäden, die er Mitreisenden oder anderen zufügt.

7. Mitwirkungspflicht:
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sollte der Teilnehmer wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, sind sie an Ort und Stelle dem Leistungsträger oder dem Tourführer unverzüglich mitzuteilen. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden. Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Beide Parteien verpflichten sich eine Lösung zu suchen welche der ursprünglichen Fassung am nächsten kommt.

8. Versicherungen:
Für die Touren empfehlen wir den Abschluß einer kurzfristigen Vollkasko-Versicherung. Informieren Sie sich über andere Versicherungen wie Reisekranken-,Reisehaftpflicht- oder Reisegepäckversicherung. Der Veranstalter oder seine Erfüllungsgehifen haften nicht für Personen- oder Sachschäden die dem Teilnehmer während der Tour entstehen.

10. Gerichtsstand:
Für beide Parteien ist Plettenberg, sofern der Gesetzgeber dies zuläßt.
Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Änderungen aus gegebenen Anlaß behalten wir uns jederzeit, auch ohne Ankündigung, vor.